- Kramář
- Kramář['kramaːrʃ], Karel, tschechischer Politiker, * Hochstadt an der Iser (bei Gablonz an der Neiße) 27. 12. 1860, ✝ Prag 26. 5. 1937; Jurist, gründete 1889 die Wochenschrift »Čas«. Er schloss sich politisch den »Jungtschechen« an; 1891 wurde er in den österreichischen Reichsrat, 1894 in den böhmischen Landtag gewählt. In der Auseinandersetzung um die Lösung des Nationalitätenproblems in Österreich-Ungarn und die staatsrechtliche Struktur dieses Vielvölkerstaates vertrat Kramář die Idee des »böhmischen Staatsrechts«, das in einem zentralistischen Staatsverständnis auf die Einheit der böhmischen Länder unter tschechischer Führung zielte. Kramář setzte sich im Sinne des Panslawismus für die Einigung aller slawischen Völker ein. 1908 war er Präsident des Slawenkongresses in Prag. Während des Ersten Weltkrieges war er Vorsitzender des tschechischen Nationalausschusses. 1916 verurteilte ihn ein österreichisches Gericht wegen Hochverrats zum Tode; 1917 wurde er jedoch von Kaiser Karl begnadigt. Nach dem Zusammenbruch Österreich-Ungarns (1918) nahm Kramář als (erster) Ministerpräsident der tschechoslowakischen Republik (November 1918 bis Juli 1919) an den Pariser Friedensverhandlungen teil. Seit 1918 war er Vorsitzender der neu gegründeten Nationaldemokratischen Partei.
Universal-Lexikon. 2012.